Wenn Sie, Ihr Ehepartner
oder Ihre Kinder einer Dritten Person einen Schaden zufügt, egal ob an
der Person selbst oder an dessen Eigentum, haften Sie dafür laut Gesetz
in unbegrenzter Höhe.
Deshalb ist die private Haftpflichtversicherung so unentbehrlich.
Ausserdem wehrt sie unberechtigte Forderungen ab.