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| Krankenzusatzversicherung |
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| Zahnzusatz-Versicherung Dent für Mitglieder gesetzlicher Krankenkassen Verdoppeln Sie den Festzuschuss Ihrer gesetzlichen Krankenkasse Beim Zahnersatz wird es für gesetzlich Krankenversicherte seit dem 01. Januar 2005 richtig teuer. Denn anstelle des früheren prozentualen Anteils werden nur noch "befundbezogene Festzuschüsse" bezahlt. Dabei handelt es sich um die von den Krankenkassen festgelegten Regelleistungen. Folge: Die Restkosten trägt der Versicherte. Und das kann teuer werden. Hier hilft Ihnen DENT , die preiswerte Zahnersatz-Zusatzversicherung der DBV-Winterthur für gesetzlich Krankenversicherte. Denn DENT verdoppelt den Festzuschuss Ihrer Krankenkasse. Berechnungsbeispiel aus der Praxis: |
| Kosten für eine festsitzende Brücke | Euro |
| Zahnarzthonorar mit Material und Laborkosten | 972,07 |
| Festzuschuss der Krankenkasse (bei max. Bonusheftleistung von 65 % | - 461,37 |
| Eigenanteil ohne DENT | = 510,70 |
| Kostenzuschuss DENT | - 461,37 |
| Verbleibende Eigenbeteiligung | = 49,33 |
| Die Highlights in DENT Verdoppelung des Festzuschusses Ihrer Krankenkasse Wir stellen keine Gesundheitsfragen Jeder kann sich versichern, egal ob Kind, Jugendlicher oder Erwachsener Es gibt keine Wartezeiten, d.h. Sie haben sofortigen Versicherungsschutz DENT ist preiswert und unabhängig vom Geschlecht |
| Monatliche Beiträge |
Alter |
Euro |
00 - 20 |
2,50 |
21 - 40 |
7,40 |
41 - 60 |
9,70 |
61 - 80 |
12,80 |
ab 81 |
12,80 |
| Unser Tipp |
| Wenn Sie Ihr Bonusheft regelmäßig führen, erhöhen Sie prozentual den Festzuschuss Ihrer Krankenkasse und damit die Leistung aus DENT. |
