Riester
Rente
Wer braucht die Riester-Rente?
Riester-Rente: attraktiv und sicher
Die Riester-Rente ist eine staatlich geförderte Privatvorsorge,
mit der Sie Ihre persönliche Vorsorgelücke schließen
können. Sie ist gleichzeitig sicher und attraktiv:
Während des aktiven Arbeitslebens zahlen Sie Beiträge in einen
privaten Rentenvertrag, einen Banksparplan oder Fonds, als Extra erhalten
Sie wachsende staatliche Zulagen und Steuervergünstigungen. Später
bekommen Sie lebenslang monatliche Leistungen - in Form einer Rente oder
eines Auszahlungsplans.
Hohe Rendite durch Zulagen und Garantiezins
Anders als bei der gesetzlichen Rente, wo die Beiträge der Versicherten
schon im nächsten Monat wieder an die Rentner fließen, werden
Ihre Beiträge zur Riester-Rente einschließlich der staatlichen
Zulagen angesammelt und später zuzüglich einer garantierten
Verzinsung wieder an Sie ausgezahlt. Dank der staatlichen Förderung
liegt die Rendite der Riester-Rente meist deutlich über dem Zins
für andere Anlageformen.
Die Riester-Rente ist besonders für Arbeitnehmer geeignet
Die Riester-Rente ist vor allem für Arbeitnehmer und ihre Ehepartner
geeignet, die ihre Vorsorgelücke schließen wollen, um im Alter
finanziell versorgt zu sein. Für Selbstständige und Freiberufler
ist wegen der speziellen steuerlichen Abzugsmöglichkeiten vor allem
das Modell der Rürup-Rente interessant.
So funktioniert die Förderung
Staatliche Zulagen und Steuervorteile
Die Förderung der Riester-Rente besteht aus zwei Teilen:
In jedem Jahr werden staatliche
Zulagen gutgeschrieben, zusätzlich
kann sich ein Steuervorteil im Rahmen des Sonderausgabenabzugs bei
der Einkommensteuererklärung ergeben.
Zulagen wachsen bis 2008
Die Zulagen setzen sich aus der Grundzulage und der Kinderzulage zusammen:
Seit 2006 gibt es 114 Euro plus 138 Euro je Kind, ab 2008 beträgt
die Grundzulage 154 Euro und 185 Euro je Kind. Steuerlich absetzbar
sind ab 2006 1.575 Euro und ab 2008 2.100 Euro im Jahr. Das Finanzamt
prüft, ob sich ein über die Zulagenförderung hinausgehender
Steuervorteil ergibt.
Förderung bis über 90 Prozent
Je nach Einkommen und Familienstand erreicht der Anteil der Fördermittel
an der Sparleistung circa 30 bis über 90 Prozent. Faustregel:
Je mehr Kinder und je geringer das Einkommen, umso größer
ist der Anteil der staatlichen Förderung.
Wer hat Anspruch auf Riester-Förderung?
Riester-Förderung für alle Arbeitnehmer
Anspruch auf Zulagen und Steuervorteile für ihren Riester-Vertrag
haben alle gesetzlich rentenversicherten Arbeitnehmer und alle Beamten,
außerdem Soldaten und Zivildienstleistende, Eltern im Erziehungsurlaub,
freiwillig gesetzlich Rentenversicherte, geringfügig Beschäftigte
und Arbeitslose.
Staatliche Förderung bekommen auch die nicht rentenversicherungspflichtig
beschäftigten Ehepartner von Arbeitnehmern, sofern sie sich für
einen eigenen Altersvorsorgevertrag entscheiden - z.B. die mit einem
versicherungspflichtigen Arbeitnehmer verheiratete Hausfrau mit eigener
Riester-Police.
Als Selbstständiger oder Freiberufler hat man nur dann Anspruch
auf staatliche Förderung im Rahmen einer Riester-Rente, wenn der
Ehepartner versicherungspflichtig berufstätig ist und eine eigene
Riester-Police besitzt.
Rürup-Rente ist auf Selbstständige und Freiberufler zugeschnitten
Nicht gefördert werden Selbstständige und Freiberufler, die
nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind,
außerdem Personen, die bereits eine Rente aufgrund ihres Alters,
Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit beziehen.
Welche Produkte werden gefördert?
Der Gesetzgeber hat Richtlinien für Riester-Produkte vorgegeben,
um sicherzustellen, dass die gesetzliche Förderung auch wirklich
der Versorgung im Alter zugute kommt.
Die Privatrente ist sicher
Die Auszahlung des angesparten Kapitals muss als lebenslange monatliche
Rente oder im Rahmen eines Auszahlungsplans mit lebenslangen Leistungen
erfolgen. Die Rente darf erst ab Erreichen des gesetzlichen Rentenalters
mit 65 gezahlt werden, bei vorgezogenem Ruhestand frühestens ab
60.
Zu Beginn der Auszahlung
müssen die eingezahlten Beiträge
vollständig zur Verfügung stehen, das Vorsorgekapital muss
vor Pfändungen und Abtretungen geschützt sein.
Riester-Anbieter informieren jährlich
Der Anleger muss mindestens jährlich Informationen über den
Kontostand, Verwendung des Kapitals, Kosten und Erträge erhalten.
Die Gebühren für den Vertragsabschluss und Betrieb müssen über
einen Zeitraum von fünf Jahren verteilt werden.
Bei Tod des Rentenberechtigten
muss der Rentenanspruch auf Dritte übertragbar
sein. Während der Einzahlungsphase hat der Anleger das Recht,
den Anbieter zu wechseln. Auch bestehende Verträge können
in die staatliche Förderung aufgenommen werden, wenn die vorgenannten
Richtlinien in den "Altvertrag" integriert werden.
Riester-Vorsorge und gesetzliche Rente
Wer versorgt sein will, muss selbst vorsorgen
Die gesetzliche Rente steckt in der Krise. Immer weniger Versicherte
zahlen für immer mehr Rentner, ein Ende der Entwicklung ist nicht
in Sicht. Eigenverantwortung ist heute wichtiger denn je - wenn Sie
Ihr Leben im Ruhestand genießen und finanziell gut versorgt sein
wollen, müssen Sie rechtzeitig selbst vorsorgen.
Lebenslange Rente - von Vater Staat gefördert
Die Riester-Rente ist eine Form der privaten Altersvorsorge. Zur Privatvorsorge
zählen auch Kapitallebensversicherungen, Sparguthaben, der Erwerb
von Wertpapieren oder von Wohneigentum.
Der Staat fördert die private Altersvorsorge durch besondere
Zuschüsse und Steuervergünstigungen. Anders als bei der gesetzlichen
Rente, wo die Zahlungen der Versicherten schon im nächsten Monat
wieder an die Rentner fließen, werden die Beiträge zu privaten
Vorsorgeverträgen einschließlich der staatlichen Zulagen
angespart und später zuzüglich Zins und Zinseszins als lebenslange
Renten wieder ausgezahlt.
Die Beitragsphase
Volle Zulagen und Steuervorteile
Die vollen Zulagen und Steuervorteile werden Ihnen gewährt, wenn
Sie einschließlich der Zulagen einen bestimmten Teil Ihres Gehalts
in Ihren Riester-Vertrag einzahlen.
Im Jahr 2005 sind das zwei Prozent des Vorjahreseinkommens, mindestens
aber 60 Euro im Jahr. Der Eigenbeitrag steigt auf drei Prozent in den
Beitragsjahren 2006 und 2007 und auf vier Prozent ab 2008.
Mindest-Eigenbeitrag 60 Euro
Insbesondere bei Personen mit geringem Einkommen und Kindern kann es
sein, dass die Zulagen bereits so hoch ausfallen, dass an sich keine
eigenen Beiträge geleistet werden müssten. Da die staatliche
Förderung aber nur gewährt wird, wenn auch der Versicherte
sich finanziell beteiligt, muss in jedem Fall ein Mindestbeitrag von
60 Euro im Jahr geleistet werden.
Flexibel einzahlen - Nutzen Sie Sonderzahlungen vom Chef
Als Kunde können Sie so flexibel einzahlen, wie es Ihre finanziellen
Verhältnisse erlauben - für eine optimale Altersvorsorge
sind allerdings regelmäßige Beitragszahlungen zu empfehlen.
Tipp: Viele nutzen die Sonderzahlungen des Arbeitgebers am Jahresende
zur Finanzierung ihrer Riester-Rente.
Die Rentenphase
Rentenleistungen schon ab 60 möglich
Im Regelfall beginnen die Auszahlungen aus der Riester-Vorsorge gleichzeitig
mit der gesetzlichen Altersrente, also nach Vollendung des 65. Lebensjahres.
Als Versicherter können Sie Leistungen aber schon ab 60 beantragen
- die monatlichen Rentenzahlungen sind dann natürlich geringer
als bei Rentenbeginn mit 65. Mit Beginn der Rentenzahlung ist eine
Teilauszahlung von bis zu 30 Prozent des Altersvermögens möglich;
die Leistung muss also nicht ausschließlich als lebenslange Rente
gewährt werden. Außerdem können bis zu zwölf Monatsrenten
in einem Betrag als Jahresrente ausgezahlt werden.
Geringere steuerliche Belastung im Alter
Da Riester-Verträge bereits während der Beitragsphase steuerlich
gefördert werden, sind die späteren Zahlungen mit dem individuellen
Steuersatz zu versteuern. Dabei ist die steuerliche Belastung meist
niedriger als in der Erwerbsphase, weil der persönliche Steuersatz
während der aktiven Berufszeit in der Regel höher ist.
Wie finde ich das passende Riester-Produkt?
Im Dschungel der Rentenprodukte den richtigen Weg zu finden, ist nicht
leicht. Wenn Sie Ihre persönliche Vorsorgelücke mit einer
Riester-Rente schließen wollen, finden Sie sich einer Vielzahl
von Anbietern mit einer großen Zahl verschiedener Produkte gegenüber.
Riester-Renten sind Hartz-4-fest
Riester-Rente auch bei Arbeitslosigkeit geschützt
Wer für längere Zeit arbeitslos wird, kann von der Arbeitsbehörde
verpflichtet werden, seinen Lebensunterhalt zunächst aus der Auflösung
bestehender Sparanlagen zu bestreiten, bevor ein Anspruch auf Arbeitslosengeld
II besteht.
Das gilt beispielsweise
für Bankguthaben, Wertpapierdepots und
in bestimmten Grenzen auch für Kapitallebensversicherungen - nicht
aber für die staatliche geförderte Altersvorsorge: Ansprüche
aus Riester-Verträgen sind bei Arbeitslosigkeit vor einer vorzeitigen
Verwertung geschützt, soweit sie gefördert aufgebaut wurden.
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