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Die Tierhalter-Haftpflichtversicherung Ein Drittel aller Pferde- und Hundebesitzer in Deutschland hat noch immer keine Tierhalter-Haftpflichtversicherung - leichtsinnigerweise, wie ein Blick ins Gesetzbuch zeigt: als Besitzer haften Sie für alle Schäden, die Ihr Tier anrichtet - bis zu einer Dauer von dreißig Jahren für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung ist für die Halter größerer Tiere dringend zu empfehlen, denn die Behandlungskosten etwa für einen Hundebiss oder der von ausgerissenen Pferden verursachte Verkehrsunfall können richtig teuer werden. In solchen Fällen sind Sie als Tierhalter immer schadenersatzpflichtig - ganz unabhängig davon, ob Ihnen ein Verschulden nachgewiesen werden kann.
Versichern können Sie Hunde, Pferde, Ponys, Maultiere, Esel oder Rinder. Übrigens: bei vielen Versicherern verringert sich der Beitrag für jedes zusätzliche Tier gegenüber einem Einzelvertrag. Pferdehalter, die in Vereinen organisiert sind, können von Gruppenversicherungen profitieren. Auch wer bei der gleichen Gesellschaft noch eine weitere Versicherung hat, bekommt häufig Rabatt. Versicherungsschutz auch, wenn andere mit Ihrem Hund unterwegs sind Die Hundehalterhaftpflicht leistet auch, wenn das versicherte Tier mit einer anderen Person als dem Hundehalter selbst unterwegs ist - ganz gleich, ob der Geschädigte ein Mensch oder ein anderes Tier ist. Für Schäden, die einem Tierhalter durch sein eigenes Tier entstehen, zahlt die Versicherung allerdings ebensowenig, wie für absichtlich herbeigeführte Schäden. Der Versicherungsschutz gilt in der Regel weltweit - in Europa zeitlich unbegrenzt und weltweit meist ein Jahr. Welche Tiere sollten Sie versichern? Viel öfter werden Personen- oder Sachschäden von größeren Tieren verursacht. Nicht ohne Grund sind deshalb Hunde, Pferde, Rinder, Wildtiere und solche, die zu gewerblichen oder landwirtschaftlichen Zwecken gehalten werden, aus der Privathaftpflicht des Eigentümers ausgeschlossen. Tierunfälle können teuer werden
Und als Tierhalter sind Sie im Rahmen der Gefährdungshaftung immer schadenersatzpflichtig - ganz unabhängig davon, ob Ihnen ein Verschulden nachgewiesen werden kann oder nicht. Für welche
Tiere besteht Versicherungspflicht?
In vielen Bundesländern besteht aber Versicherungspflicht für bestimmte Hunderassen - so etwa in Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen und Sachsen-Anhalt. In Berlin müssen Sie alle Hunde versichern, die Sie nach dem 1. Januar 2005 angeschafft haben. In Baden-Württemberg und Bayern erhalten Sie in der Regel nur bei Nachweis einer Tierhalterhaftpflichtversicherung die Erlaubnis zum Halten eines als Kampfhund eingestuften Tiers. Dazu zählen bspw. Rassen wie Mastiff, Pitbull oder Staffordshire-Terrier. Welche Extras bieten Tierhaftpflichtversicherer? Einige Versicherer übernehmen allerdings auch zusätzliche Leistungen. Je nach Tarif können Welpen des versicherten Hundes bis zum Alter von 6 Monaten beitragsfrei mitversichert sein. Auch die Teilnahme an Hundeschlittenrennen sowie das Training dafür sind je nach Anbieter im Versicherungsschutz enthalten.
In der Pferdehalterversicherung sind in umfassenden Tarifen auch die Fohlen des versicherten Pferdes bis zum Alter von 12 Monaten versichert. Die Teilnahme an Pferderennen und Turnieren inklusive Training kann ebenfalls im Versicherungsschutz enthalten sein. Das gleiche gilt für private Kutschfahrten einschließlich
gelegentlicher unentgeltlicher Personenbeförderung. Wer regelmäßig
und gegen Bezahlung Kutschfahrten durchführt, benötigt
allerdings einen besonderen gewerblichen Haftpflichtschutz. |
