Private Haftpflichtversicherung
Warum brauche ich eine Haftpflichtversicherung?
Ob aus Leichtsinn, Missgeschick oder Vergesslichkeit - wenn Sie einen
Schaden verursachen, müssen Sie dafür gerade stehen.
Der Geschädigte hat ein gesetzliches Recht auf angemessenen finanziellen
Schadensersatz. Dazu gehören die Kosten für Wiederherstellung
oder Ersatz beschädigter Gegenstände, außerdem Folgekosten
wie etwa ein Nutzungsausfall.
Sind Menschen verletzt,
fallen Behandlungskosten und Verdienstausfall an. Oft hat der Verletzte
Anspruch auf Schmerzensgeld, bei bleibenden
Gesundheitsschäden sogar auf eine lebenslange Rente.
Sie haften mit Ihrem ganzen Vermögen
Nicht alle Fälle einer privaten Haftung sind so harmlos wie das
beim Fußballspielen zerschossene Fenster oder der Rotweinfleck
auf dem Teppich des Nachbarn. Der entstandene Schaden kann so hoch
sein, dass er Ihre wirtschaftliche Existenz gefährdet.
Als Verursacher haften Sie mit Ihrem ganzen Vermögen, mit Haus-
und Grundbesitz, mit Bankguthaben, Lohn und Gehalt. Sogar auf eine
spätere Erbschaft kann im Ernstfall zugegriffen
Was leistet die private Haftpflichtversicherung?
Die Haftpflichtversicherung schützt Sie und Ihre Familie vor möglicherweise
ruinösen Schadensersatzansprüchen. Der Versicherer prüft
zunächst, ob und in welcher Höhe Sie zum Schadensersatz verpflichtet
sind. Wenn der Anspruch begründet ist, zahlt er den Schadensersatz,
also die Wiedergutmachung in Geld.
Ü
brigens: die Privathaftpflicht schützt Sie auch als Immobilieneigentümer
gegen Schäden, die von Ihrem Haus ausgehen, solange Sie es selbst
bewohnen. Auch Ehepartner und Kinder sind selbstverständlich mitversichert.
Zudem gilt die private Haftpflichtversicherung
auch während vorübergehender
Auslandsaufenthalte.
Abwehr unbegründeter Ansprüche
Gegebenfalls wehrt der Versicherer unbegründete Schadensersatzansprüche
ab. Kommt es darüber zum Rechtsstreit mit demjenigen, der den
Schadensersatzanspruch stellt, führt Ihr Haftpflichtversicherer
den Prozess und trägt die Kosten. Die Haftpflichtversicherung
bietet also auch eine Art Rechtsschutz bei unberechtigten Haftungsansprüchen.
Geldstrafen sind nicht versichert.
Die Privathaftpflicht
zahlt allerdings nicht für Schäden,
die sich die in einem Vertrag gemeinsam Versicherten gegenseitig zufügen.
Ebenso ausgeschlossen sind absichtlich herbeigeführte Schäden,
Geldstrafen und Bußgelder, reine Vertragsverpflichtungen wie
die Rückzahlung von Darlehen oder Schäden durch den Gebrauch
von Kraftfahrzeugen - hierfür gibt es die KFZ-Haftpflichtversicherung,
die jeder Halter eines Kraftfahrzeuges abschließen muss.
Wer ist versichert?
Die Haftpflichtversicherung schützt zunächst den Versicherungsnehmer
selbst - er ist Vertragspartner mit allen Rechten und Pflichten. Auch
die Familienmitglieder des Versicherungsnehmers, Ehepartner und Kinder,
sind durch die private Haftpflichtversicherung geschützt.
Selbst, wenn keine Ehe geschlossen wurde, kann der Versicherungsschutz
auf den Lebenspartner erweitert werden. Dafür muss der Name des
Partners in den Vertrag aufgenommen werden.
Lückenloser Schutz
Der Haftpflichtschutz erstreckt sich sogar auf Haushalts- und Gartenhilfen
sowie Babysitter. Kommt beispielsweise ein Nachbar durch Nachlässigkeit
Ihres Babysitters während seiner Tätigkeit zu Schaden,
zahlt in der Regel Ihre Haftpflichtversicherung.
Stirbt der Versicherungsnehmer,
besteht der Haftpflichtschutz für
die Angehörigen bis zur nächsten Prämienfälligkeit
weiter. Zahlt der überlebende Partner die nächste Prämie,
wird er automatisch Vertragspartner, der Versicherungsschutz läuft
dann lückenlos weiter.
Was kostet die Haftpflichtversicherung?
Versicherungen kosten Geld - doch wer auf eine Privathaftpflichtversicherung
verzichtet, geht ein hohes Risiko ein. Denn Missgeschicke oder Unfälle
lassen sich weder voraussehen noch vermeiden.
Wer in solchen Fällen nicht auf seiner Schadensersatzpflicht sitzen
bleiben will, braucht einen guten Haftpflichtschutz. Eine private Haftpflichtversicherung
für Sie und Ihre Familie mit dem branchenüblichen Leistungsumfang
ist schon für einen Jahresbeitrag von unter hundert Euro zu haben.
Typische Schadensfälle der Privathaftpflicht
Das private Haftpflichtrisiko wird oft unterschätzt - oft reicht
eine kleine Unaufmerksamkeit, um einen großen Schaden zu verursachen.
Und ein folgenschweres Unglück ist schnell passiert: wer hat nicht
schon einmal in Eile trotz roter Ampel die Straße überquert,
um den Bus noch zu erreichen. Geschieht dadurch ein Unfall, kommt die
Haftpflicht für den Schaden auf.
Auch Personenschäden sind nicht selten: stößt man etwa
als Fahrradfahrer mit einem anderen Radler zusammen und verletzt seinen
Unfallgegner, zahlt man den Schaden aus eigener Tasche, wenn man keine
Haftpflichtversicherung besitzt.
Kinder verursachen häufig Schäden
Besonders häufig sind Schäden durch Kinder, denn Kinder können
die Folgen ihres Handelns noch nicht so gut abschätzen wie Erwachsene.
Durch unbedachtes Spielen mit dem Feuerzeug kann das ganze Mietshaus
niederbrennen, die Gebäudeversicherung des Hauseigentümers
nimmt die Eltern des zündelnden Kindes dann in Regress.
Doch so groß muss der Schaden gar nicht sein - beim Fußballspielen
auf der Straße landet so mancher Ball nicht im Netz, sondern
in der Schaufensterscheibe des Geschäfts nebenan.
Welchen Haftpflichtschutz brauche ich?
Der unfassende Schutz einer privaten Haftpflichtversicherung reicht
für die Wechselfälle des täglichen Lebens in der Regel
aus. Versichert sind Sie übrigens auch als Radfahrer, Skater und
während der Ausübung typischer Freizeitsportarten.
Bestimmte Fälle müssen jedoch gesondert versichert werden:
für Autos, Motorräder, Mofas u.ä. ist eine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung
gesetzlich vorgeschrieben. Wenn Sie ein Segel- oder Motorboot besitzen,
brauchen Sie eine Sportboot-Haftpflicht. Besitzer von Pferden, Hunden
und anderen größeren Tieren schließen eine besondere
Tierhalter-Haftpflichtversicherung ab.
Spezielle Haftpflicht für Vermieter und Bauherren
Als Besitzer eines Mehrfamilienhauses, Vermieter eines Einfamilienhauses
oder Eigentümer eines unbebauten Grundstücks benötigen
Sie eine gesonderte Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung.
Bei kleineren Bauvorhaben
bis zu einer veranschlagten Summe von in der Regel 50.000 Euro sind
Schäden, die im Zusammenhang mit der
Bautätigkeit entstehen, durch die Privathaftpflicht des Bauherren
abgedeckt. Für größere Bauten ist der Abschluss einer
eigenen Bauherren-Haftpflichtversicherung erforderlich