KFZ-Versicherungen
Versicherungen rund ums Auto
Wenn Sie sich ein Auto zulegen, müssen Sie es versichern. Die
KFZ-Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben - ohne Nachweis
eines Haftpflichtschutzes
geht schon bei der Zulassung nichts.
Die Haftpflicht tritt immer dann ein, wenn Sie schuldhaft einen anderen
Verkehrsteilnehmer schädigen. Teil- oder Vollkasko können freiwillig
abgeschlossen werden. Kaskoversicherungen zahlen auch für Schäden
am eigenen Fahrzeug.
Viele Faktoren bestimmen den Beitrag
Die Höhe der Beiträge zur KFZ-Versicherung hängt von vielen
Faktoren ab - vom Zeitraum, den Sie bereits unfallfrei zurückgelegt
haben, von Fahrzeugtyp und Regionalklasse, von der gewünschten Selbstbeteiligung
und davon, ob Sie als Garagenbesitzer, Wenignutzer, Beamter oder als
weibliche Autofahrerin besondere Prämiennachlässe in Anspruch
nehmen können.
Als Fahranfänger zahlen Sie weniger, wenn Sie Ihren PKW zunächst
als Zweitwagen der Eltern anmelden und den Vertrag später umschreiben
lassen. Cabriofahrer sparen durch Nutzung eines Saisonkennzeichens.
Die KFZ-Haftpflichtversicherung
Ob PKW, LKW oder Motorrad - ohne eine Haftpflichtversicherung darf
kein motorisiertes Fahrzeug auf die Straße. Der Haftpflichtschutzschutz
ist unabdingbar, damit im Falle eines Unfalls das Opfer angemessen
entschädigt werden kann.
Die KFZ-Haftpflicht zahlt für alle Schäden, die Sie anderen
beim Gebrauch Ihres Fahrzeugs zufügen. Das können Verdienstausfall,
Schmerzensgeld oder im Fall bleibender Gesundheitsschäden auch
eine lebenslange Rente sein.
Natürlich sind auch die Kosten für Abschleppen und Reparatur
oder die Wiederbeschaffungskosten für das Fahrzeug des schuldlosen
Unfallgegners versichert. Braucht der Geschädigte während
der Reparaturzeit einen Mietwagen, wird auch dieser innerhalb bestimmter
Grenzen von der KFZ-Haftpflicht des Verursachers bezahlt.
Hohe Deckungssummen im Schadensfall
Außerdem prüft die Haftpflichtversicherung grundsätzlich,
ob die Ansprüche des Unfallopfers berechtigt sind - unberechtigte
oder überhöhte Forderungen wehrt sie mit juristischen Mittel
ab. Als Mindestversicherungssumme
sieht der Gesetzgeber in der KFZ-Haftpflicht 2,5 Millionen Euro pro
Person (7,5 Mio. insgesamt) vor. Sachschäden
müssen bis 500.000 Euro versichert sein, Vermögensschäden
bis 50.000 Euro. Die vertraglichen Deckungssummen der Versicherer sind
in der Praxis jedoch deutlich höher.
Die Teilkaskoversicherung
Die Teilkaskoversicherung erstattet Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug
durch Diebstahl, Brand, Unwetter, Wildkollision oder Glasbruch.
Außerdem ist z.B. bei Diebstahl oder Zerstörung das serienmäßige
Zubehör Ihres Wagens mitversichert. Was im Einzelfall zum Zubehör
zählt, können Sie den Versicherungsbedingungen entnehmen.
Einige Versicherer ersetzen auch die immer häufigeren Schäden
durch Marderbisse. Tipp: Durch Abschluss einer Teilkaskoversicherung
mit Selbstbeteiligung im Schadensfall können Sie Ihre Prämie
senken.
Die Vollkasko zahlt auch selbst verursachte Schäden
Die Vollkaskoversicherung umfasst grundsätzlich alle Schäden
an Ihrem Fahrzeug, also auch solche, die durch einen selbst verschuldeten
Unfall entstehen. Auch Vandalismusschäden wie zerkratzter Lack
oder zerbeulte Türen werden von Ihrer Vollkasko reguliert.
Wenn Sie Ihre KFZ-Vollkasko in Anspruch nehmen - und zwar nicht für
Teilkaskoschäden - wird Ihr Versicherungsvertrag zurückgestuft,
im folgenden Jahr steigt dadurch die Prämie. Wie in der Teilkasko
sind auch in der Vollkaskoversicherung Selbstbeteiligungen üblich.
Wegen der vergleichsweise hohen Prämie lohnt sich eine Vollkaskoversicherung
vor allem für neue Fahrzeuge.
Was kostet mich die KFZ-Versicherung?
Typenklassen in der Haftpflicht, Teil- und Vollkasko
Die Beiträge zur KFZ-Versicherung berechnen sich zunächst
nach dem Fahrzeugtyp. Jedes Fahrzeug wird einer bestimmten Typklasse
in der Haftpflicht und zwei weiteren Typklassen für Teil- und
Vollkasko zugeordnet.
Diese Typklassen spiegeln den Schadenverlauf der verschiedenen Fahrzeuge
in den vergangenen Jahren wider. Je niedriger die Typklasse Ihres Fahrzeugs,
desto günstiger ist auch die Prämie. Auch der Wohnort
hat Einfluss auf die Prämie. Die Prämienhöhe
der KFZ-Versicherung hängt auch vom Wohnort ab - die unterschiedlichen
Regionalklassen orientieren sich am Schadenverlauf in den einzelnen
deutschen Zulassungsbezirken. In der Regionalstatistik für die
Kaskoversicherung werden auch örtliche Besonderheiten wie Hochwasser,
Hagel oder Diebstahlhäufigkeit berücksichtigt. Die Umstufung in
günstigere oder teurere Regionalklassen findet
zu jedem 1. Oktober statt. Etwa zwei Drittel aller Verträge bleiben
in jedem Jahr allerdings davon unberührt. Der Schadenfreiheitsrabatt
Anfänger am Steuer zahlen in der KFZ-Haftpflicht- und der Vollkaskoversicherung
höhere Beiträge als „alte Hasen“, die schon viele
Jahre unfallfrei unterwegs sind.
Wenn Sie Ihre Versicherung lange Zeit nicht in Anspruch nehmen, sinkt
die Prämie erheblich. Langjährig unfallfreie Fahrer zahlen
im besten Fall nur noch 30 Prozent.
Kleine Schäden selbst zahlen?
Schadenfreiheitsklassen und Rückstufungsregeln können bei
verschiedenen Versicherern unterschiedlich sein. Rückstufungen
sind übrigens vermeidbar, wenn man kleine Schäden aus der
eigenen Tasche zahlt - denn nicht die Schadenhöhe, sondern allein
die Zahl der verursachten Schäden entscheidet über den Rabatt.
Ihr Versicherer erteilt Auskunft darüber, ob es sich für
Sie lohnt, einen kleineren Schaden selbst zu übernehmen. Einige
Versicherer bieten so genannte Rabattretter an - damit bedeutet der
erste Unfall nicht gleich eine Rückstufung in eine teurere Rabattstufe. So
sparen Sie Beiträge
Weniger Prämie für Zweitwagen
Weil Fahranfänger häufiger als erfahrene Fahrzeuglenker Unfälle
verursachen, verlangen KFZ-Haftpflichtversicherer von ihnen Beitragssätze
von bis zu 300 Prozent. Mit einigen Kniffen lässt sich jedoch
viel Geld sparen.
Erste Möglichkeit: das Fahrzeug von den Eltern als Zweitwagen
anmelden lassen. So starten Sie mit einem deutlich niedrigeren Beitragssatz.
Der mit dem Zweitfahrzeug im Lauf der Zeit erworbene Prämienrabatt
kann später auf Sie umgeschrieben werden. Viele Gesellschaften
gewähren außerdem günstigere Einstiegstarife, wenn
bereits ein Familienmitglied ein Fahrzeug beim Unternehmen versichert
hat.
Eine weitere Möglichkeit: viele Versicherer machen günstige
Angebote für Autoneulinge, die bereits ein Mofa oder ein Kleinkraftrad
dort versichert hatten.
Saisonkennzeichen nutzen
Sommerzeit ist Cabriozeit. Wenn Sie offen fahren und dabei sparen wollen,
können Sie ein Saisonkennzeichen nutzen. Die KFZ-Versicherung
zahlen Sie dann nur für den Zeitraum, in dem Ihr Fahrzeug auch
zugelassen ist. Wenn Ihr Wagen dabei länger als sechs Monate pro
Jahr rollt, wächst sogar der Schadenfreiheitsrabatt der Police
weiter.
Die KFZ-Steuer entfällt während der Ruhemonate ebenfalls.
Wird das Fahrzeug im Herbst ganz abgemeldet, bleibt der erreichte Schadenfreiheitsrabatt
in der Regel erhalten, wenn man es binnen achtzehn Monaten wieder anmeldet
- solange besteht bei den meisten Versicherern eine beitragsfreie Ruheversicherung.
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